Bekomme ich bei Pflegegrad 1 weniger Zuschuss als bei Pflegegrad 4?
Nein. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden identisch und liegt bei bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, ob Sie anspruchsberechtigt sind – nicht darüber, wie viel Sie bekommen. Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Niedersachsen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Wie viel Platz benötigt ein Hublift?
Kategorie: HubliftFür wen eignet sich eine Hebebühne?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Niedersachsen-Lifte Treppenlift-Ratgeber
