
Treppenlifte für Niedersachsen
Treppenlift-Förderung in Niedersachsen: seit Juli 2026 mit echtem Zuschuss

In Niedersachsen hat sich gerade sehr viel zu Ihren Gunsten geändert
Erstens gibt es jetzt einen echten Zuschuss. Früher lief die Förderung fast ausschließlich über Darlehen. Heute können Sie Geld bekommen, das Sie nicht zurückzahlen müssen.
Zweitens spielt Ihr Alter keine Rolle mehr. Die Förderung für barrierereduzierende Modernisierung steht unabhängig vom Alter der Antragstellenden offen. Wer mit 45 nach einem Unfall einen Lift braucht, wird genauso gefördert wie jemand mit 78.
Drittens fällt die alte Untergrenze weg. Bisher wurden Vorhaben unter 10.000 Euro gar nicht gefördert – damit fiel ein einzelner Treppenlift für eine gerade Treppe oft durchs Raster. Diese Grenze gibt es nicht mehr.
Umgesetzt wird das Ganze von der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, auf Grundlage der neuen Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum.
Was Sie bekommen: zwei Wege, je nach Größe des Vorhabens
Weg 1: Vorhaben bis 15.000 Euro – reiner Zuschuss, kein Darlehen
Das ist der Fall, der für einen Treppenlift am häufigsten zutrifft.
| Einkommensgruppe | Zuschuss | Maximal |
|---|---|---|
| Gruppe A | bis zu 40 % der Gesamtkosten | 6.000 € |
| Gruppen B und C | bis zu 40 % der Gesamtkosten | 4.500 € |
Kein Darlehen, keine Grundschuld, keine Rückzahlung. Sie behalten das Geld, wenn Sie die Wohnung nach dem Umbau fünf Jahre lang selbst nutzen.
Weg 2: Vorhaben ab 15.001 Euro – Darlehen plus Zuschuss
Wird es größer – etwa ein Kurventreppenlift zusammen mit dem Badumbau –, kombiniert die NBank ein zinsloses Darlehen mit einem Zuschuss obendrauf.
Gesamtkosten von 15.001 bis 50.000 Euro
| Förderart | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppen B + C |
|---|---|---|
| Darlehen | bis 55 %, max. 27.500 € | bis 65 %, max. 32.500 € |
| Zuschuss zusätzlich | bis 35 %, max. 17.500 € | bis 25 %, max. 12.500 € |
Gesamtkosten über 50.000 Euro
| Förderart | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppen B + C |
|---|---|---|
| Darlehen | bis 60 %, max. 60.000 € | bis 70 %, max. 70.000 € |
| Zuschuss zusätzlich | bis 30 %, max. 30.000 € | bis 20 %, max. 20.000 € |
Das Darlehen ist die ersten 15 Jahre zinslos und wird danach marktüblich verzinst. Die Tilgung beträgt 2 Prozent, dazu kommen 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag auf die Restschuld.
Ein Punkt, den man kennen muss: In dieser Größenordnung ist der Zuschuss an das Darlehen gekoppelt. Sie können nicht nur den Zuschuss nehmen und auf den Kredit verzichten. Wer keine Grundschuld eintragen lassen möchte, sollte das Vorhaben so zuschneiden, dass es unter 15.000 Euro bleibt – dann greift Weg 1.
Genau solche Abwägungen gehen wir mit Ihnen durch, bevor Sie irgendetwas beantragen.
Das Darlehen ist die ersten 15 Jahre zinslos und wird danach marktüblich verzinst. Die Tilgung beträgt 2 Prozent, dazu kommen 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag auf die Restschuld.
Ein Punkt, den man kennen muss: In dieser Größenordnung ist der Zuschuss an das Darlehen gekoppelt. Sie können nicht nur den Zuschuss nehmen und auf den Kredit verzichten. Wer keine Grundschuld eintragen lassen möchte, sollte das Vorhaben so zuschneiden, dass es unter 15.000 Euro bleibt – dann greift Weg 1.
Genau solche Abwägungen gehen wir mit Ihnen durch, bevor Sie irgendetwas beantragen.
Ihr Weg zum Zuschuss – mit Unterstützung von Niedersachsen Lifte
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

Wer wird gefördert?
Maßgeblich ist Ihr Haushaltseinkommen. Die NBank teilt in drei Gruppen ein:
- Gruppe A: bis zur Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG)
- Gruppe B: bis zu dieser Grenze plus 40 Prozent
- Gruppe C: bis zu dieser Grenze plus 60 Prozent – gilt nur in bestimmten Gebieten nach der Durchführungsverordnung
Dazu kommen zwei praktische Bedingungen:
Die Belastung muss dauerhaft tragbar sein. Nach Abzug aller Belastungen müssen monatlich mindestens 675 Euro für die antragstellende Person übrig bleiben, plus 600 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 475 Euro je Kind.
Sie brauchen Eigenmittel von 10 Prozent der Gesamtkosten. Bei Haushalten mit einem Menschen mit Behinderung oder mit zwei und mehr Kindern sinkt das auf 7,5 Prozent. Als Eigenmittel zählen Bargeld, Guthaben sowie Sach- und Arbeitsleistungen – letztere allerdings höchstens bis zu 5 Prozent der Gesamtkosten.
Nicht gefördert wird, wer schon einmal soziale Wohnraumförderung des Landes zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum erhalten hat, wer über erhebliches Vermögen verfügt oder wer daneben eine weitere Immobilie vermietet oder leer stehen lässt.
Einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht. Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Für 2026 stehen rund 380 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereit, in den Folgejahren sollen es über 500 Millionen jährlich werden – die Töpfe sind also gut gefüllt.


Der Antrag geht nicht an die NBank
Sie stellen den Antrag bei der Wohnraumförderstelle, die für Ihren Bauort zuständig ist. Das ist je nach Wohnort Ihr Landkreis, Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde. Die NBank bewilligt und zahlt später aus, aber der Weg dorthin führt über die kommunale Stelle.
Eine Übersicht aller Wohnraumförderstellen finden Sie auf der Internetseite der NBank. Wenn Sie mögen, sagen wir Ihnen im Erstgespräch direkt, welche Stelle für Ihre Adresse zuständig ist – wir haben die Liste ohnehin auf dem Tisch.
Die Antragsformulare stehen zudem im Downloadcenter der NBank bereit.
Was Sie zusätzlich mitnehmen können
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro. Bei vorliegendem Pflegegrad, bereits ab Pflegegrad 1, für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar bis zu 8.360 Euro.
KfW-Zuschuss 455-B: bis zu 6.250 Euro. Unabhängig von Alter und Pflegegrad. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus".
Steuerlich absetzbar ist der Rest – als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG oder mit dem Lohnanteil als Handwerkerleistung nach § 35a EStG.
Die NBank erlaubt die Kumulation ausdrücklich, solange sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Übersetzt: Derselbe Rechnungsposten darf nicht zweimal gefördert werden. Welche Kosten Sie welchem Topf zuordnen, ist deshalb keine Formalie, sondern bares Geld.
Alle Details zu Pflegekasse, KfW und Steuer finden Sie auf unserer Seite zu den deutschlandweiten Förderungen.
Und wenn Sie in der Region Hannover wohnen?
Eine gute unabhängige Anlaufstelle für ganz Niedersachsen ist außerdem das Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter – es ist von der KfW als Wohnberatungsstelle gelistet und berät kostenfrei zu Umbaulösungen.
Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?
Arne Buchholz von Niedersachsen Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufig gestellte Fragen zu Förderungen
In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.
Zum KontaktGilt der Pflegekassen-Zuschuss auch für einen Außenlift?
Zum Blogbeitrag: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro ZuschussJa. Auch der Weg zur Haustür gehört zum Wohnumfeld.
Plattform- und Hublifte im Außenbereich sowie Rampen und der Abbau von Schwellen sind bezuschussungsfähig.
Muss ich beim Pflegekassen-Zuschuss einen Eigenanteil zahlen?
Zum Blogbeitrag: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro ZuschussNur, wenn die Maßnahme mehr kostet, als der Zuschuss abdeckt. Bis 4.180 Euro trägt die Pflegekasse die Kosten vollständig.
Ab einem Einkommen von rund 43.000 Euro brutto jährlich kann die Pflegekasse allerdings einen Eigenanteil verlangen.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 weniger Zuschuss als bei Pflegegrad 4?
Zum Blogbeitrag: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro ZuschussNein. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden identisch und liegt bei bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, ob Sie anspruchsberechtigt sind – nicht darüber, wie viel Sie bekommen. Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags bei der Pflegekasse?
Zum Blogbeitrag: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro ZuschussRechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen. Bei umfangreicheren Vorhaben kann die Pflegekasse eine Begutachtung veranlassen, dann dauert es länger.
Wichtig: Warten Sie den Bescheid ab, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Als Beginn des Vorhabens gilt die Unterschrift, nicht der Tag der Montage.
Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?
Zum Blogbeitrag: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro ZuschussNein, die Krankenkasse selbst zahlt nichts. Zuständig ist die Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.
Den Antrag reichen Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse ein – sie leitet ihn an die Pflegekasse weiter. Deshalb begegnen Ihnen im Internet beide Begriffe. Das Geld kommt in jedem Fall aus der Pflegeversicherung.
Zahlt Niedersachsen einen Zuschuss für Treppenlifte?
Ja, seit dem 1. Juli 2026. Bei Gesamtkosten bis 15.000 Euro erhalten Sie einen reinen Zuschuss von bis zu 40 Prozent – maximal 6.000 Euro in Einkommensgruppe A, maximal 4.500 Euro in den Gruppen B und C. Ein Darlehen müssen Sie dafür nicht aufnehmen. Zu den Förderungen für Treppenlifte in Niedersachsen
Das sagen Kunden von Niedersachsen Lifte
Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden
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The most quotable part of the testimonial.
"Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"
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"Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."
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"Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"
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