Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?
Nein, die Krankenkasse selbst zahlt nichts. Zuständig ist die Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.
Den Antrag reichen Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse ein – sie leitet ihn an die Pflegekasse weiter. Deshalb begegnen Ihnen im Internet beide Begriffe. Das Geld kommt in jedem Fall aus der Pflegeversicherung.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Niedersachsen Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Wie schnell bewegt sich ein Hublift?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Niedersachsen-Lifte Treppenlift-Ratgeber
