Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse

Greift schon ab Pflegegrad 1 - Wir erklören Ihnen wie es geht

Call to actionAlternate CTA
Ein Treppenlift in unterer Parkposition | Niedersachsen Lifte leistet Wartung und Reparatur von Sanimed Treppenliften

NIEDERSACHSEN LIFTE INFORMIERT

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – so viel zahlt die Pflegekasse für Ihren Umbau

Ja, die Pflegekasse beteiligt sich an Ihrem barrierefreien Umbau – und zwar mit einem echten Zuschuss von bis zu 4.180 Euro, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Im Amtsdeutsch heißt diese Leistung „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Hinter dem sperrigen Wort steckt genau das, wonach Sie vermutlich suchen: Geld für einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder eine Rampe vor der Haustür.

Wir von Niedersachsen Lifte begleiten diese Anträge jede Woche. Auf dieser Seite finden Sie die Beträge, die aktuell gelten, den Antragsweg Schritt für Schritt – und die beiden Fehler, die unsere Kundinnen und Kunden am häufigsten Geld kosten.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Der Begriff stammt aus § 40 Absatz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Gemeint sind bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, die die Pflege zu Hause erst möglich machen, sie erleichtern oder Ihnen ein Stück Selbstständigkeit zurückgeben.

Wichtig für das Verständnis: Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angegliedert – Sie reichen den Antrag also bei Ihrer Krankenkasse ein, entschieden wird er aber von der Pflegekasse. Deshalb finden Sie im Netz beide Begriffe. Das Geld kommt in jedem Fall aus der Pflegeversicherung.

Wie hoch ist der Zuschuss 2026?

Viele Ratgeber im Internet nennen noch 4.000 Euro. Diese Zahl ist veraltet. Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen angehoben, seitdem gilt ein höherer Betrag. Für 2026 bleibt es dabei, die nächste gesetzliche Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Situation im HaushaltZuschuss je Maßnahme
Eine pflegebedürftige Personbis zu 4.180 €
Ehepaar, beide mit Pflegegradbis zu 8.360 €
Drei Anspruchsberechtigtebis zu 12.540 €
Vier und mehr Anspruchsberechtigtebis zu 16.720 € (Obergrenze)

Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen – etwa ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft –, wird der Zuschuss pro Person gewährt, insgesamt jedoch höchstens bis zum Vierfachen. Der Zuschuss ist außerdem immer auf die tatsächlichen Kosten begrenzt: Kostet Ihr Treppenlift 3.900 Euro, bekommen Sie 3.900 Euro und keinen Cent mehr.

Gut zu wissen: Es handelt sich um eine Kann-Leistung. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht. In der Praxis werden gut begründete Anträge für Treppenlifte aber regelmäßig bewilligt.

Wer bekommt den Zuschuss?

Die Voraussetzung ist überschaubar: Es muss ein Pflegegrad vorliegen – und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Weitere Hürden gibt es nicht. Ihr Einkommen spielt keine Rolle, Ihr Alter ebenfalls nicht.

Hier räumen wir mit dem häufigsten Irrtum auf: Die Höhe des Zuschusses hängt nicht vom Pflegegrad ab. Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt denselben Betrag wie jemand mit Pflegegrad 5 – 4.180 Euro je Maßnahme. Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, ob Sie anspruchsberechtigt sind, nicht darüber, wie viel Sie bekommen.

Auch Mieterinnen und Mieter sind antragsberechtigt. Sie brauchen lediglich die schriftliche Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters zum Umbau. Und noch ein Punkt, der oft untergeht: Der Umbau muss nicht in Ihrer eigenen Wohnung stattfinden. Ziehen Sie zur pflegebedürftigen Person oder umgekehrt, kann auch diese Wohnung angepasst werden.

Liegt noch kein Pflegegrad vor, beantragen Sie zuerst diesen. Zwischen dem Antrag auf einen Pflegegrad, der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und dem Bescheid vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Planen Sie diese Zeit ein – mit dem Einbau beginnen können Sie so lange noch nicht.

Welche Umbauten werden bezuschusst?

Die Pflegekassen legen den Begriff weit aus. Bezuschusst wird, was Barrieren abbaut oder die Pflege erleichtert:

  • Treppenlifte aller Bauarten – Sitzlift, Plattformlift, Hublift, innen wie außen
  • Bodengleiche Duschen, unterfahrbare Waschbecken, erhöhte WCs
  • Rampen und der Abbau von Schwellen
  • Verbreiterte Türen und Durchgänge
  • Haltegriffe, Handläufe, rutschhemmende Böden
  • Angepasste Bedienelemente, etwa abgesenkte Lichtschalter
  • Ein motorisierter Türöffner

Nicht gefördert werden reine Schönheitsreparaturen und loses Zubehör, das keine bauliche Veränderung darstellt. Ein Duschhocker etwa läuft über die Hilfsmittelversorgung, nicht über diesen Topf.

Wie oft können Sie den Zuschuss bekommen?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht – und die Antwort ist erfreulicher, als viele denken. Im Gesetz steht „je Maßnahme“, nicht „einmal im Leben“. Der Zuschuss ist also grundsätzlich mehrfach möglich.

Zwei Konstellationen führen zu einem neuen Anspruch:

  1. Die Pflegesituation hat sich verändert. Wurde bei Pflegegrad 1 eine bodengleiche Dusche eingebaut und wird später bei Pflegegrad 3 ein Treppenlift nötig, ist das eine neue Maßnahme mit neuem Zuschuss.
  2. Es geht um ein anderes Vorhaben. Badumbau und Treppenlift sind zwei verschiedene Maßnahmen. Beide können jeweils bis zu 4.180 Euro erhalten.

Was dagegen nicht funktioniert: denselben Umbau zweimal einreichen oder ein Vorhaben künstlich in mehrere Anträge zerlegen, um mehrfach zu kassieren. Die Pflegekasse fragt im Formular ausdrücklich ab, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden. Beantworten Sie das ehrlich – die Kassen gleichen das ab.

So stellen Sie den Antrag – Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen. Liegt er vor? Wenn nicht: zuerst beantragen.
  2. Kostenvoranschlag einholen. Die Pflegekasse will wissen, was das Vorhaben kostet. Wir erstellen Ihnen den Kostenvoranschlag nach einem Termin vor Ort kostenlos.
  3. Antrag stellen – schriftlich, vor dem Kauf. Viele Kassen haben ein eigenes Formular, ein formloses Schreiben genügt aber ebenfalls.
  4. Bescheid abwarten. Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen. Erst danach unterschreiben Sie den Vertrag.
  5. Einbauen lassen und Rechnung einreichen. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss nach Vorlage der Rechnung.

Formloser Antrag: Was hineingehört

Sie brauchen kein Amtsdeutsch. Ein Schreiben mit diesen Angaben reicht aus:

  • Name, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Der vorhandene Pflegegrad
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme („Einbau eines Sitz-Treppenlifts im Treppenhaus vom Erd- ins Obergeschoss“)
  • Die Begründung: Welche konkrete Einschränkung wird dadurch ausgeglichen? Je genauer der Alltag beschrieben ist, desto besser.
  • Der Kostenvoranschlag als Anlage
  • Ein Satz zur Antragsreihenfolge: dass mit dem Umbau noch nicht begonnen wurde

Der wichtigste Teil ist die Begründung. „Meine Mutter kann die Treppe nicht mehr steigen“ ist schwächer als „Meine Mutter kann die 14 Stufen ins Obergeschoss seit ihrem Sturz im März nicht mehr allein bewältigen; Schlafzimmer und Bad befinden sich dort.“ Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Der teuerste Fehler: erst der Auftrag, dann der Antrag

Wichtig zu wissen ist, dass der Zuschuss vor dem Kauf des Treppenlifts beantragt werden muss. Als Beginn des Vorhabens gilt dabei die Unterschrift unter dem Vertrag – nicht der Tag der Montage.

Wer den Lift bestellt und erst danach den Antrag stellt, geht in aller Regel leer aus. Das lässt sich hinterher nicht mehr heilen. Wir hören diese Geschichte mehrmals im Jahr, und sie kostet die Betroffenen jedes Mal vierstellig. Deshalb: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Was tun, wenn die Pflegekasse ablehnt?

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung begründen, und Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

In der Praxis scheitern Anträge selten am Grundsatz, sondern an der Darstellung. Häufigste Gründe: Die pflegerische Notwendigkeit ist zu knapp beschrieben, der Kostenvoranschlag fehlt, oder die Kasse hält eine günstigere Lösung für ausreichend. Ein Widerspruch mit einer ergänzenden Stellungnahme – etwa vom Hausarzt oder vom Pflegedienst – hat gute Aussichten.

Kostenfreie Unterstützung finden Sie bei den Pflegestützpunkten in Niedersachsen und beim Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter. Und selbstverständlich schauen wir uns Ihren Bescheid gemeinsam mit Ihnen an.

Was Sie zusätzlich mitnehmen können

Der Pflegekassen-Zuschuss ist selten der einzige Topf. Kombinieren lässt sich einiges – solange nicht derselbe Rechnungsposten zweimal gefördert wird:

  • Landesförderung Niedersachsen: Seit dem 1. Juli 2026 gibt es über die NBank einen echten Zuschuss für barrierereduzierende Modernisierung – altersunabhängig und ohne die frühere Untergrenze. Alle Konditionen finden Sie auf unserer Seite zur Förderung für Treppenlifte in Niedersachsen.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Hier müssen wir ehrlich sein – für dieses Programm ist seit dem 31. Juli 2026 keine Antragstellung mehr möglich, die Bundesmittel für 2026 sind erschöpft. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Ob es 2027 weitergeht, hängt am Bundeshaushalt. Wir prüfen den Stand für Sie, bevor Sie planen.
  • Steuer: Was übrig bleibt, lässt sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG oder mit dem Lohnanteil als Handwerkerleistung nach § 35a EStG geltend machen.

Einen vollständigen Überblick über alle bundesweiten Programme haben wir auf der Seite Deutschlandweite Förderungen für Barrierefreiheit zusammengestellt.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?

Nein, die Krankenkasse selbst zahlt nichts. Zuständig ist die Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Den Antrag reichen Sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse ein, sie leitet ihn weiter.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 weniger als bei Pflegegrad 4?

Nein. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden identisch und liegt bei bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen. Bei umfangreicheren Vorhaben kann die Pflegekasse eine Begutachtung veranlassen, dann dauert es länger.

Gilt der Zuschuss auch für einen Außenlift?

Ja. Auch der Weg zur Haustür gehört zum Wohnumfeld. Plattform- und Hublifte im Außenbereich sowie Rampen sind bezuschussungsfähig.

Muss ich Eigenanteil zahlen?

Nur, wenn die Maßnahme mehr kostet als der Zuschuss abdeckt. Bis 4.180 Euro trägt die Pflegekasse die Kosten vollständig. Ab einem Einkommen von rund 43.000 Euro brutto jährlich kann die Kasse allerdings einen Eigenanteil verlangen.

Niedersachsen Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt bei uns alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz – Diplom-Kaufmann und zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen – steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite.

Wir begleiten Sie umfassend durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur ersten Fahrt mit Ihrem neuen Lift. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Stand: August 2026. Förderbedingungen können sich ändern – wir prüfen für Sie den aktuellen Stand.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner

Niedersachsen Lifte hat 4,90 von 5 Sternen von 64 Bewertungen auf Google | Sichere Treppenlifte für Niedersachsen